+++Einsatzticker+++

23.04.2024

00.24 Uhr

Einsatz Nr. 19

Assel

Türöffnung

 

Zu einer Türöffnung wurden wir alarmiert zusammen mit Rettungswagen Drochtersen und dem Notarzt aus Stade. Wir brauchten die Tür bzw. das Schloss nicht gewaltsam öffnen. Da sich nach kurzer Zeit ein Schlüssel an der Einsatzstelle befand.  (REv)

 

Im Einsatz: FF Assel, Rettungsdienst


09.04.2024

19.34 Uhr

Einsatz Nr. 18

Assel

TH-Klein

 

Zu einem TH Einsatz wurden wir dem Text alarmiert: Nagel im Finger, Rettungsdienst vor Ort, fordert FF nach. Es hörte sich im ersten Augenblick "banal" an.

 

Beim Beladen eines Anhängers mit Holzpaletten, bohrte sich bei einer Frau ein Nagel durch den Finger. Dieser Nagel war so dicht an dem Palettenrand abstehend das man nicht ohne weiter Schmerzen oder Verletzung den Finger vom Nagel befreien hätte können. Das war der Grund weswegen wir als Feuerwehr dazu  alarmiert wurden. Nach einigen gedachten und in der Theorie  durchgegangenen Befreiungs-lösungen wurde sich für das kleinste und schmalste Werkzeug entschieden. Mit einem sehr kleinen Flexgerät wurde dann der Nagel zwischen Palettenrand und Finger mit äußerstem Feingefühl durchgetrennt. Dieses geschah unter dauernder Kühlung aus den Infusionslösungen des Rettungsdienstes. Die Trennscheibe und  der Nagel hätte sich ohne Kühlung erhitzt und evtl. weitere Schäden verursachen können. Dieser technische anspruchsvolle Einsatz auf räumlicher Enge zwischen Finger und  dem Palettenrand erforderte schon gute Nerven und eine ruhige Hand. Zeitgleich galt es die Vitalwerte der Frau stabil zuhalten. Aufgrund der Lage der Palette auf einem PKW-Anhänger waren  keine Bewegungen möglich. Von zwei Feuerwehrkameraden gestützt musste die Frau auf ihre Rettung warten. Nach ein paar Minuten konnte der Nagel getrennt werden und die Frau wurde vom Rettungswagen ins Krankenhaus transportiert. (REv)

 

Im Einsatz: FF Assel, Rettungsdienst

Bildergalerie

Übungs-Dienste


Workshop


Rauchmelderpflicht in Niedersachsen

 

Seit dem 31. Dezember des Jahres 2015 müssen in Niedersachsen alle bestehenden Wohnungen und Wohnhäuser mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für Neu- und Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht in Niedersachsen seit November 2011. In allen Haushalten müssen in sämtlichen Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, Rauchmelder installiert sein. Für den Einbau der Geräte sind die Eigentümer zuständig. Viele Haus- oder Wohnungsbesitzer, die in der eigenen Immobilie leben, sind nicht ausreichend über die Rauchmelderpflicht informiert. Weitere Informationen unter:

 

www.rauchmelder-lebensretter.de





Download
Aufnahmeantrag alle Abteilungen.
Aufnahmeantrag.pdf
Adobe Acrobat Dokument 880.6 KB