Aktuell

Sicher Grillen!

Der Grill steht bereit, die Sonne scheint und heute soll es mal etwas schneller gehen? Folglich ist der Griff zum flüssigen Brandbeschleuniger wie Spiritus verlockend – aber lebensgefährlich! Kinder können ihre Gefährdung zu keinem Zeitpunkt einschätzen. Erwachsene tragen die Verantwortung. Paulinchen (Initiative für brandverletzte Kinder) gibt Tipps zum sicheren Grillen:

  • -Grill kippsicher und windgeschützt aufstellen.
  • -Niemals flüssige Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin verwenden – weder zum Anzünden noch zum Nachschütten – Explosionsgefahr!
  • -Feste, geprüfte Grillanzünder aus dem Fachhandel verwenden.
  • -Grill stets beaufsichtigen.
  • -Kinder nicht in die Nähe des Grills lassen – Sicherheitsabstand von 2 bis 3 Metern!
  • -Grill nicht von Kindern bedienen oder anzünden lassen.
  • -Kübel mit Sand, Feuerlöscher oder Löschdecke zum Löschen des Grillfeuers bereithalten.
  • -Brennendes Fett niemals mit Wasser, sondern durch Abdecken löschen.
  • -Nach dem Grillen das Grillgerät weiter beaufsichtigen, bis die Glut vollständig auskühlt ist.
  • -Nicht in geschlossenen Räumen grillen und den Grill niemals zum Auskühlen ins Haus stellen – Vergiftungsgefahr!
  • -Heiße Glut nach dem Grillen am Strand nie im Sand vergraben – die Kohle bleibt noch tagelang glühend heiß! Die Grillkohle mit Wasser löschen und abkühlen lassen.
  • -Einmalgrills am Strand mit Wasser löschen und abkühlen – auch den Sand unter dem Grill!

Wir wünschen eine unfallfreie Grillsaison!


+++Einsatzticker+++

07.07.2025

07.46 Uhr

Einsatz Nr.40

Krautsand

Brandmeldeanlage 

 

Eine ausgelöste Brandmeldeanlage in einem Gewerbebetrieb sorgte für unsere Alarmierung. Ohne Tätigkeit rückten wir ein, Abbruch auf der Anfahrt. (REv)

 

Im Einsatz: FF Assel, FF Dornbusch, FF Drochtersen


27.06.2025

22:17 Uhr

Einsatz Nr.39

 

Tragehilfe

 

Der Rettungsdienst forderte uns zu einer Tragehilfe an. Mit dem Tragetuch wurde eine  Person aus dem Obergeschoß durch das enge Treppenhaus sicher und zügig zum Rettungswagen verbracht. (REv)

 

Im Einsatz: FF Assel, Rettungsdienst      

Bildergalerie

Übungs-Dienste


Workshop


Rauchmelderpflicht in Niedersachsen

 

Seit dem 31. Dezember des Jahres 2015 müssen in Niedersachsen alle bestehenden Wohnungen und Wohnhäuser mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für Neu- und Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht in Niedersachsen seit November 2011. In allen Haushalten müssen in sämtlichen Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, Rauchmelder installiert sein. Für den Einbau der Geräte sind die Eigentümer zuständig. Viele Haus- oder Wohnungsbesitzer, die in der eigenen Immobilie leben, sind nicht ausreichend über die Rauchmelderpflicht informiert. Weitere Informationen unter:

 

www.rauchmelder-lebensretter.de





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